Fördermittel

ENERGETISCHE DÄMMUNG

Der Bundestag hat die Förderprogramme zur energetischen Modernisierung bis 2014 fortgeschrieben und jährlich 1.5 Milliarden Euro dafür in den Haushalt eingestellt. Hausbesitzer können die Förderung als Kredit mit besonders günstigen Zinssätzen oder als Zuschuss bekommen. Entscheidend für die Förderung sind die gesetzlichen Vorgaben für die KfW-Förderung. Sie besagen, dass das Haus nach der Modernisierung einen Standard erreichen muss, der deutlich besser ist als in den Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2009 festgelegt.

ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN

Wer sein Haus oder seine Wohnung energetisch saniert, profitiert künftig von einer Aufstockung der Investitionszuschüsse. Der Bund stellt über das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) jährlich zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 300 Mio. Euro zur Verfügung. 
"40 % des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf den Gebäudebereich. Der Erfolg der Energiewende hängt maßgeblich auch davon ab, inwieweit dort Einsparpotenziale gehoben werden können. Mit der Verbesserung unserer Programme wollen wir gezielt privaten Hausbesitzern die Entscheidung für die Sanierung der "eigenen vier Wände" erleichtern: Sie können künftig mit bis zu 18.750 Euro einen deutlich höheren Investitionszuschuss von der KfW erhalten. Mit den Programmverbesserungen leisten wir einen weiteren Beitrag für das Gelingen der Energiewende" sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

Investitionszuschuss (430)

• Einzelmaßnahmen: Erhöhung des Investitionszuschusses von 7,5% auf 10,0% der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 5.000 Euro 

pro Wohneinheit 

• KfW-Effizienzhaus 70: Erhöhung des Investitionszuschusses von 17,5% auf 20,0% der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 15.000 Euro pro Wohneinheit

• KfW-Effizienzhaus 55: Erhöhung des Investitionszuschusses von 20,0% auf 25,0% der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 18.750 

Euro pro Wohneinheit 

Die verbesserten Zuschüsse können Sie ab sofort direkt bei der KfW beantragen. 

Hinweis: 

Anträge, die seit dem 20.12.2012 bei der KfW eingegangen sind, werden automatisch mit den neuen Zuschussbeträgen zugesagt.

KFW-Effizienshaus (151)

Parallel zu den Verbesserungen bei den Investitionszuschüssen werden auch die Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante für die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55 (aktueller effektiver Jahreszinssatz 1,00% ) angehoben.

Eine AntragsteIlung mit den erhöhten Tilgungszuschüssen ist seit dem 01.03.2013 über Ihre Hausbank möglich.

Die Verbesserung der Tilgungszuschüsse ab 01.03.2013 im Einzelnen:

• KfW-Effizienzhaus 70: Erhöhung des Tilgungszuschusses von 10,0% auf 12,5% des Zusagebetrages, maximal 9.375 Euro pro Wohneinheit 

• KfW-Effizienzhaus 55: Erhöhung des Tilgungszuschusses von 12,5% auf 17,5% des Zusagebetrages, maximal 13.125 Euro pro Wohneinheit 

L-Bank

Das Land Baden-Württemberg verbilligt die Kredite der KfW-Bank für Gebäude, die in Baden-Württemberg saniert werden. Es gelten die gleichen Randbedingungen wie für die KfW-Darlehensprogramme. Die Abwicklung erfolgt inzwischen auch über die regionale Hausbank. Der Zinssatz liegt aktuell bei sensationellen 0,75%, das ist unter der Inflation. 


Quelle: Stuck-Info 2/2013

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